V Kompensationsmaßnahmen, Beschreibung und Erfolgskontrolle
Mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt vom Februar 1999 wurden zur Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan vom August 1997 planfestgestellt. Es handelt sich um die Maßnahmengebiete Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, Hetlingen-Giesensand, Spülfeld Pagensand, Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich. In den Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich konnten nicht alle vorgesehenen Kompensationsflächen erworben werden, so dass sich der Beschluss mit entsprechenden Auflagen nur auf die erworbenen Teilflächen bezieht. Der Planfeststellungsbeschluss fordert den TdV daher auf, in den ursprünglichen Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Störmündungsbereich weiteren Grunderwerb zu tätigen. Ist ein Grunderwerb in den genannten Bereichen nicht möglich, sollen in den von den Ländern genannten Suchräumen zur vollständigen Kompensation entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.
V.1 Belumer Außendeich
V.2 Hullen
V.3 Allwördener AD
V.4 Mühlenberger Loch
V.5 Hetlingen
V.6 Haseldorfer Marsch
V.7 Pagensand
V.8 Stör-Mündung
V.9 Stör-Hodorf
V.10 Vaaler Moor
So kamen weitere Maßnahmengebiete hinzu. Die zusätzlichen Maßnahmengebiete Hullen, Allwördener Außendeich, Stör-Hodorf, Haseldorfer/Wedeler Marsch und Vaaler Moor werden im ergänzenden Landschaftspflegerischen Begleitplan detailliert beschrieben. Für die zusätzlichen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen läuft zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren.
Auf der niedersächsischen Seite wurden 654,3 ha und auf der schleswig-holsteinischen Seite 750,7 ha für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben.
Die Lage der Kompensationsflächen können der Abbildung entnommen werden.
Gemäß den Anordnungen des Planfeststellungsbeschlusses (Kap, II.3.2.4) sind Erfolgskontrollen in den Maßnahmengebieten hinsichtlich der im Landschaftspflegerischen Begleitplan genannten Zielsetzungen durchzuführen, ohne die Untersuchungsparameter weiter zu spezifizieren und ohne konkrete Vorgabe eines Zeitpunktes, wann mit den Untersuchungen zu beginnen ist.
Im Folgenden werden die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Erreichung der Kompensationsziele und die vorgesehenen Maßnahmen zur Kontrolle der Zielerreichung für jedes einzelne Maßnahmengebiet beschrieben.
Abb. V-1: Kompensationsgebiete zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt