Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.5 Maßnahmengebiet Hetlingen Giesensand

V.5.1 Maßnahmen

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sieht der Landschaftspflegerische Begleitplan vom August 1997 für den Bereich der tideunbeeinflussten Haseldorfer Binnenelbe die Entwicklung von Feucht- und Nasswäldern vor. Auf Flächen, die durch den Anstau im benachbarten Naturschutzgebiet beeinflusst sind, ist die Entwicklung und Kompensation von Röhricht und Auwald im Rahmen der Nutzungsaufgabe vorgesehen. In den sonstigen Bereichen soll sich durch Öffnung des Sommerdeiches der Tideeinfluss über die noch tidebeeinflusste Hetlinger Binnenelbe wieder auf die dahinter liegenden Flächen auswirken können. Darauf aufbauend sollen sich naturnahe, tideabhängige Biotopstrukturen entwickeln.

Einen Eindruck vom Landschaftsbild im Kompensationsgebiet Hetlingen-Giesensand vermittelt die folgende Abbildung:

Abb. V.5.1-1: Landschaftsaufnahme Hetlingen-Giesensand

Miniaturabbildung mit Link

Der Planfeststellungsbeschluss von 1999 verpflichtet den TdV die im LBP vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen mit den Auflagen für extensive Weide- und Wiesennutzung des vom Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein für das Naturschutzgebiet "Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland" herausgegebenen Musterpachtverträge (siehe Anlage 3) durchzuführen.

Im Bereich der tideunbeeinflussten Haseldorfer Binnenelbe (westlicher Teilbereich des Maßnahmengebietes) wird die Grünlandbewirtschaftung auf sämtlichen Flächen, mit Ausnahme eines von jeder landwirtschaftlichen Nutzung freizuhaltenden, fünf bis zehn Meter breiten Uferrandstreifens, extensiviert. Weiterhin sind Vernässungsmaßnahmen durch Schließen von Grüppen und Dränleitungen vorgesehen.

Für die Verbesserung des Tideeinflusses im Bereich der Hetlinger Binnenelbe ist der parallel zum südlichen Ufer verlaufende Sommerdeich an zwei Stellen zu öffnen und die angrenzenden Marschgräben dadurch an die Hetlinger Binnenelbe anzuschließen. Die Marschgräben sind für ein rasches und großflächiges Einschwingen der Tide stellenweise aufzuweiten und zu vertiefen. Marschgräben und Grüppen sind miteinander zu verbinden. Durch die Erweiterung des Tideeinflusses sollen in gewissen Bereichen im Rahmen der Nutzungsaufgabe Entwicklungsmöglichkeiten für Flusswattröhricht und Ufer/Hochstaudenfluren geschaffen werden. In den anderen Bereichen soll im Rahmen der Grünlandextensivierung das Marschgrünland durch künftige aperiodische Überflutungen und das Aufstauen von Oberwasser (Schließen von Gräben und Dränleitungen) verstärkt vernässt werden.

Auf Gehölzanpflanzungen ist im gesamten Maßnahmengebiet zu verzichten.

Die Umstellung der Flächenbewirtschaftung von intensiv/extensiv auf extensiv/Sukzession erfolgt bereits auch ohne vorliegenden landschaftspflegerischen Ausführungsplan. Zurzeit der Berichtslegung ergibt sich folgender Stand bei der Umstellung der Flächenbewirtschaftung (Tab. V.5.1-1):

Tab. V.5.1-1: Hetlingen-Giesensand (Stand der Umstellung der Flächenbewirtschaftung)

Bewirtschaftung intensiv extensiv Sukzession
Ist [ha] 27,06 99,41 31,12
Soll [ha] 0 126,47 31,12

V.5.2 Erfolgskontrolle

Grundlage für eine Erfolgskontrolle ist der landschaftspflegerische Ausführungsplan, der die konkretisierten Maßnahmen enthält und bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Auftrag gegeben ist. Ein Grobkonzept für die Durchführung von Erfolgskontrollen wird derzeit mit dem Land abgestimmt.