Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.8 Maßnahmengebiet Stör-Mündung

V.8.1 Maßnahmen

Kompensations- und Entwicklungsziele der im Landschaftspflegerischen Begleitplan von August 1997 vorgestellten Planung (Bundesanstalt für Gewässerkunde, 1997) ist die Entwicklung von naturnahen, ästuartypischen Strukturen und Biotoptypen. Da teilweise die Flächen noch dem Tideeinfluss unterliegen, können die Entwicklungsziele bereits über Nutzungsaufgaben bzw. Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung erreicht werden. Teilweise muss allerdings der Tideeinfluss durch Öffnung der Sommerdeiche, Grabenaufweitung u. ä. wiederhergestellt bzw. optimiert werden.

Einen Eindruck vom Landschaftsbild im Kompensationsgebiet Stör-Mündung vermittelt die folgende Abbildung:

Abb. V.8.1-1: Landschaftsaufnahme Stör-Mündung

Miniaturabbildung mit Link

Das Maßnahmengebiet konnte vom TdV bis zum Planfeststellungsbeschluss jedoch nicht vollständig erworben werden. Der Planfeststellungsbeschluss verpflichtet daher in Abschnitt 2.5 den TdV, auf den erworbenen Teilflächen die im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen durchzuführen, mit Ausnahme der Anpflanzung von Gehölzen und der Öffnung des Sommerdeiches zur Herstellung des Tideeinflusses.

Im Maßnahmengebiet Stör-Mündungsbereich sollen die vom TdV erworbenen Grünlandflächen extensiv bewirtschaftet werden. Entsprechende Bewirtschaftungsauflagen werden für Viehauftrieb, Mahdzeitpunkt und Besatzdichte gemacht. Auf einer Fläche im Bereich der Kremper Au (ca. 1,5 ha) soll gänzlich die Nutzung eingestellt werden.

Zurzeit der Berichtslegung ergibt sich folgender Stand bei der Umstellung der Flächenbewirtschaftung (Tab. V.8.1-1):

Tab. V.8.1-1: Stör-Mündung (Stand der Umstellung der Flächenbewirtschaftung)

Bewirtschaftung intensiv extensiv Sukzession
Ist [ha] 0 55,20 0
Soll [ha] 0 53,70 1,50

V.8.2 Erfolgskontrolle

Grundlage für eine Erfolgskontrolle ist der landschaftspflegerische Ausführungsplan, der die konkretisierten Maßnahmen enthält, die nach Ergehen eines Planergänzungsbeschlusses auszuführen sind. Ein Grobkonzept für die Durchführung von Erfolgskontrollen wird derzeit mit dem Land abgestimmt.