Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

V.2 Maßnahmengebiet Hullen

V.2.1 Maßnahmen

Zu den gebietsbezogenen Kompensations- und Entwicklungszielen im Außendeichsbereich zählen die Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung und als Vogelschutzgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Belange von See-, Wiesen- und Rastvögeln, der Erhalt und die Optimierung des derzeitigen Biotopkomplexes aus mesophilem Grünland, Flut- und Salzrasen sowie die Sicherung der Umweltmedien Boden und Wasser in ihrer Ausprägung und Qualität als Standortvoraussetzungen für ästuartypische und tideabhängige Lebensgemeinschaften.

Im Binnendeichsbereich werden als Kompensations- und Entwicklungsziele die Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes für Rast- und Brutvögel und die Entwicklung von artenreichem Marschgrünland festgelegt.

Einen Eindruck vom Landschaftsbild im Kompensationsgebiet Hullen vermittelt die folgende Abbildung:

Abb. V.2.1-1: Landschaftsaufnahme Hullen

Miniaturabbildung mit Link

Die landschaftspflegerischen Maßnahmen im Deichvorland beinhalten die Nutzungsaufgabe im Bereich der Seevogelkolonie und eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung mit auf die Belange der Brut- und Rastvögel abgestimmten Nutzungsauflagen. Auch auf den Binnendeichsflächen ist eine extensive, auf die Belange der Brut- und Rastvögel abgestimmte Grünlandbewirtschaftung geplant. Weiterhin sollen Grünlandbereiche durch Rückhaltung des Regenwassers in Beetgräben und Grüppen wieder vernässt werden. Zum Schutz der störungsempfindlichen Rastvögel wird die Jagd weitmöglichst eingeschränkt. Alle Bewirtschaftungsauflagen sowohl für den Außen- als auch für den Binnendeichsbereich sind in Zusammenarbeit mit der zuständigen Naturschutzbehörde zu koordinieren und bei Bedarf den jeweiligen Bedingungen vor Ort anzupassen.

Nach Auskunft der Bundesforstverwaltung, die für den TdV die Flächenverwaltung übernommen hat, wird das Maßnahmengebiet auch ohne rechtskräftigen Planergänzungsbeschluss bereits vollständig nach den Bewirtschaftungsauflagen des ergänzenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes bewirtschaftet.

In Verbindung mit Unterhaltungsmaßnahmen wurde bereits eine erste LBP-Maßnahme umgesetzt. Zur Sicherung der Entwässerung des Deichfußes des Landesschutzdeiches war die Räumung eines Deichseitengrabens erforderlich. Der Wasserstand der angeschlossenen Gräben auf den bundeseigenen Flächen drohte hierdurch stark zu fallen. Durch Abschottung gegenüber dem Deichseitengraben ist dies zukünftig ausgeschlossen. Gleichzeitig erreicht man dadurch das Kompensationsziel der Regenwasserrückhaltung auf den Kompensationsflächen. An einer anderen Stelle wurde ebenfalls ein Graben auf einer bundeseigenen Parzelle zur Verbesserung des Wassermanagements geschlossen.

V.2.2 Erfolgskontrolle

Grundlage für eine Erfolgskontrolle ist der landschaftspflegerische Ausführungsplan, der die konkretisierten Maßnahmen enthält, die nach Ergehen eines Planergänzungsbeschlusses auszuführen sind. Dennoch findet bereits jetzt jährlich an zwei bis drei Terminen über das Jahr verteilt ein Monitoring der Kompensationsflächen statt unter Beteiligung der Naturschutzstation Unterelbe der Bezirksregierung Lüneburg mit dem Ziel der rechtzeitigen Erkennung von Fehlentwicklungen und dem Einleiten von Gegenmaßnahmen. Ein Grobkonzept für die Durchführung von Erfolgskontrollen wird derzeit mit dem Land abgestimmt.