V.9 Maßnahmengebiet Stör-Hodorf
V.9.1 Maßnahmen
Die gebietsbezogenen Kompensations- und Entwicklungsziele beinhalten die Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes für Brutvögel, die Entwicklung von artenreichem Grünland mesophiler Standorte und die Sicherung und Erhaltung der Röhrichtbestände. Einen Eindruck vom Landschaftsbild im Kompensationsgebiet Stör-Hodorf vermittelt die folgende Abbildung:
Abb. V.9.1-1: Landschaftsaufnahme Stör-Hodorf
Die geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen beinhalten die Extensivierung der Grünlandnutzung. Geeignete Bereiche sollen über die verstärkte Rückhaltung von Niederschlagswasser vernässt werden. Die schmalen Röhrichtgürtel werden durch Auszäunung gesichert. Im Einzelfall können bei den Bewirtschaftungsauflagen - soweit naturschutzfachlich erforderlich oder unbedenklich - in Zusammenarbeit mit der zuständigen Naturschutzbehörde Ausnahmen festgesetzt werden.
Die Umstellung der Bewirtschaftung auf die Vorgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplanes ist bereits vollständig erfolgt, obwohl das Maßnahmengebiet noch nicht planfestgestellt ist.
V.9.2 Erfolgskontrolle
Grundlage für eine Erfolgskontrolle ist der landschaftspflegerische Ausführungsplan, der die konkretisierten Maßnahmen enthält, die nach Ergehen eines Planergänzungsbeschlusses auszuführen sind. Ein Grobkonzept für die Durchführung von Erfolgskontrollen wird derzeit mit dem Land abgestimmt.