VIII.2.6 Maßnahmengebiet Haseldorfer/Wedeler Marsch
VIII.2.6.1 Maßnahmen
Die Kompensations- und Entwicklungsziele für das Maßnahmengebiet sind die Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes für Brutvögel und Rastvögel und die Entwicklung von artenreichem Grünland mesophiler Standorte unter besonderer Berücksichtigung der Schachbrettblume.
Einen Eindruck vom Landschaftsbild im Kompensationsgebiet Haseldorfer/Wedeler Marsch vermittelt die folgende Abbildung:
Abb. VIII.2.6.1-1: Landschaftsaufnahme Haseldorfer/Wedeler Marsch
Zur Verwirklichung der Entwicklungsziele ist als landschaftspflegerische Maßnahme die Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung erforderlich. Die Bewirtschaftungsauflagen für die extensive Grünlandnutzung im Maßnahmengebiet sind unterteilt in Bereiche ohne und in Bereiche mit Schachbrettblumen. Zur Wiedervernässung von Grünlandflächen sind größere und tiefere Grüppen zu verschließen und im tidebeeinflussten Bereich vorhandene Rückstauklappen in den Gräben zu entfernen. Entlang des Bullenflusses sind Gewässerrandstreifen geplant. Diese sind nur einseitig anzulegen, damit der weiträumige Charakter der Marschlandschaft erhalten bleibt. Vorhandene Gehölzflächen werden gegenüber der Beweidung ausgezäunt. Um den Lebensraum für Rastvögel zu verbessern, wird auf allen Flächen die Jagd stark eingeschränkt.
Die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen zur Extensivierung erfolgt stufenweise nach Dringlichkeit des Artenschutzes in einem Zeitraum von 5 Jahren nach einem hierfür erarbeitetem Umsetzungskonzept, obwohl dieses Maßnahmengebiet noch nicht planfestgestellt ist. Zur Zeit der Berichtslegung ergibt sich folgender Stand bei der Umstellung der Flächenbewirtschaftung (Tab.VIII.2.6.1-1):
Tab. VIII.2.6.1-1: Haseldorfer/Wedeler Marsch (Stand der Umstellung der Flächenbewirtschaftung)
Bewirtschaftung | intensiv | extensiv | Sukzession |
Ist [ha] | 140,43 | 87,16 | 0,84 |
Soll [ha] | 0 | 227,59 | 0,84 |
VIII.2.6.2 Erfolgskontrolle
Grundlage für eine Erfolgskontrolle ist der landschaftspflegerische Ausführungsplan, der die konkretisierten Maßnahmen enthält, die nach Ergehen eines Planergänzungsbeschlusses auszuführen sind. Der TdV wird die erforderlichen Untersuchungen zu gegebener Zeit mit dem Land Schleswig-Holstein abstimmen.