Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

VIII.2.5 Maßnahmengebiet Hetlingen Giesensand

VIII.2.5 Maßnahmengebiet Hetlingen Giesensand

VIII.2.5.1 Maßnahmen

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sieht der landschaftspflegerische Begleitplan für den Bereich der tideunbeeinflussten Haseldorfer Binnenelbe die Entwicklung von Feucht- und Nasswäldern vor. Auf Flächen, die durch den Anstau im benachbarten Naturschutzgebiet beeinflusst sind, ist die Entwicklung und Kompensation von Röhricht und Auwald im Rahmen der Nutzungsaufgabe vorgesehen. In den sonstigen Bereichen soll sich durch Öffnung des Sommerdeiches der Tideeinfluss über die noch tidebeeinflusste Hetlinger Binnenelbe wieder auf die dahinter liegenden Flächen auswirken können. Darauf aufbauend sollen sich naturnahe, tideabhängige Biotopstrukturen entwickeln.

Einen Eindruck vom Landschaftsbild im Kompensationsgebiet Hetlingen-Giesensand vermittelt die folgende Abbildung:

Abb. VIII.2.5.1-1: Landschaftsaufnahme Hetlingen-Giesensand

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist für den Bereich der tideunbeeinflussten Haseldorfer Binnenelbe die Entwicklung von Feucht- und Nasswäldern durch Initialpflanzung und Sukzession im Anschluss an bestehende Baumreihen und Gehölzstreifen vorgesehen. Auf Flächen, die durch den winterlichen Anstau im benachbarten Naturschutzgebiet beeinflusst sind, ist die Entwicklung und Kompensation von Röhricht im Rahmen der Nutzungsaufgabe vorgesehen. Das verbleibende, intensiv genutzte Grünland wird extensiviert und durch Schließen von Grüppen und Dränleitungen wieder vernässt.

Für die Verbesserung des Tideeinflusses im Bereich der Hetlinger Binnenelbe ist der parallel zum südlichen Ufer verlaufende Sommerdeich an zwei Stellen zu öffnen und die angrenzenden Marschgräben dadurch an die Hetlinger Binnenelbe anzuschließen. Die Marschgräben sind für ein rasches und großflächiges Einschwingen der Tide stellenweise aufzuweiten und zu vertiefen. Marschgräben und Grüppen sind miteinander zu verbinden. Die Entwicklung von Landröhricht ist u.a. als Uferrandstreifen einseitig entlang gehölzbestandener Gräben vorgesehen. Im Rahmen der Grünlandextensivierung soll das Marschgrünland durch künftige aperiodische Überflutungen und das Aufstauen von Oberwasser (Schließen von Gräben und Dränleitungen) verstärkt vernässt werden.

Die Umstellung der Flächenbewirtschaftung von intensiv/extensiv auf extensiv/Sukzession ist auch ohne vorliegenden landschaftspflegerischen Ausführungsplan bereits in der Umstellung. Zur Zeit der Berichtslegung ergibt sich folgender Stand bei der Umstellung der Flächenbewirtschaftung (Tab. VIII.2.5.1-1):

Tab. VIII.2.5.1-1: Hetlingen-Giesensand (Stand der Umstellung der Flächenbewirtschaftung)

Bewirtschaftung intensiv extensiv Sukzession
Ist [ha] 53,15 73,32 31,12
Soll [ha] 0 126,47 31,12

VIII.2.5.2 Erfolgskontrolle

Grundlage für eine Erfolgskontrolle ist der landschaftspflegerische Ausführungsplan, der die konkretisierten Maßnahmen enthält und bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Auftrag gegeben ist. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird durch die Bauabnahme kontrolliert. Die erforderlichen Untersuchungen zur Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen stimmt der TdV zu gegebener Zeit mit dem Land Schleswig-Holstein ab.