Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

VIII.1 Allgemeines

VIII.1 Allgemeines

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt vom Februar 1999 wurden zur Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan vom August 1997 planfestgestellt. Es handelt sich um die Maßnahmengebiete Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, Hetlingen-Giesensand, Spülfeld Pagensand, Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich. In den Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich konnten nicht alle vorgesehenen Kompensationsflächen erworben werden, so dass sich der Beschluss mit entsprechenden Auflagen nur auf die erworbenen Teilflächen bezieht. Der Planfeststellungsbeschluss fordert den TdV daher auf, in den ursprünglichen Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Störmündungsbereich weiteren Grunderwerb zu tätigen. Ist ein Grunderwerb in den genannten Bereichen nicht möglich, sollen in den von den Ländern genannten Suchräumen zur vollständigen Kompensation entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.

So kamen weitere Maßnahmengebiete hinzu. Die zusätzlichen Maßnahmengebiete Hullen, Allwördener Außendeich, Stör-Hodorf, Haseldorfer/Wedeler Marsch und Vaaler Moor werden im ergänzenden landschaftspflegerischen Begleitplan detailliert beschrieben. Für die zusätzlichen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen läuft zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren.

Auf der niedersächsischen Seite wurden 654,3 ha und auf der schleswig-holsteinischen Seite 750,71 ha für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben.

Die Lage der Kompensationsflächen können der folgenden Abbildung entnommen werden:

Abb. VIII.1-1: Kompensationsgebiete zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

Gemäß den Anordnungen, des Planfeststellungsbeschluss (Abschnitt II.3.2.4) sind Erfolgskontrollen in den Maßnahmengebieten hinsichtlich der im Landschaftspflegerischen Begleitplan genannten Zielsetzungen durchzuführen, ohne die Untersuchungsparameter weiter zu spezifizieren, und ohne konkrete Vorgabe eines Zeitpunktes, wann mit den Untersuchungen zu beginnen ist.