Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Maßnahmengebiet Hahnhöfer Nebenelbe / Mühlenberger Loch

VIII.2.4.1 Maßnahmen

Unter Berücksichtigung der für den Natur- und Landschaftshaushalt großen Wertigkeit der Wattflächen sollen als Kompensationsmaßnahme für Eingriffe in den aquatischen Lebensraum in Teilbereichen der östlichen Hahnöfer Nebenelbe und des Mühlenberger Loches Flachwasserzonen gesichert und entwickelt werden. Dabei sollen die Wattflächen nur kleinflächig in Anspruch genommen werden. Die noch vorhandenen Flachwasserzonen und ausgeprägten Süßwasserwatten im Bereich der Hahnöfer Nebenelbe und des Mühlenberger Loches mit ihrer großen Bedeutung für den Sauerstoffhaushalt der Elbe, als Laichbiotop für verschiedene Fischarten und als Schwingungsraum für das Tidevolumen sollen mittel- bis langfristig gesichert werden.

Bei dieser Kompensationsmaßnahme handelt es sich um eine reine Baumaßnahme (Baggerung), die sich zum Zeitpunkt der Berichtserstellung gerade in der Umsetzung befindet. Zur Herstellung der Flachwasserzonen wird eine Rinne mit einer durchschnittlichen Breite von 125 m und einer Sohltiefe von 2,50 m unter KN gebaggert. Die zu baggernden 1,3 Mio m3 Sediment werden in der Klappgrube Giesensand untergebracht.

Abb. VIII.2.4.1-1: Rinnenbaggerung im Mühlenberger Loch

VIII.2.4.2 Erfolgskontrolle

Die ordnungsgemäße Durchführung der Baggerung wird durch Abnahmepeilungen kontrolliert. Die Kontrolle der Funktion der Rinne nach der Herstellung wird dann nach Fertigstellung u. a. durch Kontrollpeilungen erfolgen.

Die Funktion der Strömungsrinne ist jedoch in erster Linie an der Durchströmung zu messen. Es werden deshalb noch andere Parameter zu untersuchen sein. Auf die Einhaltung einer Wassertiefe von 2,50 m unter KN kommt es dabei weniger an, solange eine Durchströmung vorhanden ist. Bislang hat es noch keine Abstimmung mit den Ländern über den Untersuchungsumfang gegeben.