Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

VIII.2.3 Maßnahmengebiet Allwördener Außendeich

VIII.2.3.1 Maßnahmen

Die gebietsbezogenen Kompensations- und Entwicklungsziele für den Allwördener Außendeich sind die Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung und Vogelschutzgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Brut- und Rastvögeln, der Erhalt und die Entwicklung von naturnahen, tideabhängigen Strukturen und Biotoptypen, der Erhalt und die Entwicklung von artenreichem Marschgrünland mesophiler Standorte und die Sicherung der Umweltmedien Boden und Wasser in ihrer Ausprägung und Qualität als Standortvoraussetzungen für ästuartypische, tideabhängige Lebensgemeinschaften. Einen Eindruck vom Landschaftsbild im Kompensationsgebiet Allwördener Außendeich vermittelt die folgende Abbildung:

Abb. VIII.2.3.1-1: Landschaftsaufnahme Allwördener Außendeich

Die landschaftspflegerischen Maßnahmen beinhalten die Nutzungsaufgabe im unmittelbaren Uferbereich, so dass sich eine natürliche Uferzonierung entwickeln kann, sowie die Extensivierung der Grünlandflächen. In ihrem Mündungsbereich mit Bauschutt verfüllte Gräben sind frei zu räumen und damit wieder an die Tide anzubinden. Die Bewirtschaftungsauflagen zur Extensivierung der Grünlandflächen orientieren sich an den Belangen der Brut- und Rastvögel. Die Auflagen sind in Zusammenarbeit mit der zuständigen Naturschutzbehörde zu koordinieren. Um die störungsempfindlichen Rastvögel zu schützen, wird eine weitestgehende Einschränkung der Jagd erforderlich.

Nach Auskunft der Bundesforstverwaltung, die für den TdV die Flächenverwaltung übernommen hat, wird das Maßnahmengebiet auch ohne rechtskräftigen Planergänzungsbeschluss bereits vollständig nach den Bewirtschaftungsauflagen des ergänzenden landschaftspflegerischen Begleitplanes bewirtschaftet. Bauliche Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage eines aufzustellenden landschaftspflegerischen Ausführungsplanes nach der Planfeststellung.

VIII.2.3.2 Erfolgskontrolle

Die Erfolgskontrollen entsprechen analog denjenigen im Kompensationsgebiet Belumer Außendeich. Siehe daher die Anmerkungen in Kapitel VII.2.1.2.