VI.4 Berichtswesen
Aufgrund des Beschlusses der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 26.02.2002, dass künftig die jährlichen Beweissicherungs-Berichte lediglich den Stand der Beweissicherung sowie die im PF-Beschluss festgelegten Auswertungen enthalten sollen, wurde die Struktur des vorliegenden BS-Berichtes dahingehend geändert, dass nunmehr nicht mehr die Untersuchungsergebnisse den einzelnen Amtsbereichen der Ämter zugeordnet sind, sondern in fachbezogenen Kapiteln für den gesamten Beweissicherungsuntersuchungsbereich wiedergegeben werden. Diese neue Struktur soll auch in den künftigen Berichten beibehalten werden.
Die Struktur dieses Berichtes ist im Kapitel I im Einzelnen beschrieben.