IV.7 Beweissicherung ausgewählter Objekte
Um festzustellen, ob an Objekten, wie Abbruchkanten, Prallhängen, Hafeneinfahrten, Stegen, Einlassbauwerken etc., mit der Zeit Veränderungen eintreten; und um bewerten zu können, ob diese Veränderungen ausbaubedingt sind, werden -ergänzend zu den sonstigen Beweissicherungsmaßnahmen- diese Objekte in unregelmäßigen Abständen fotografiert. Die Fotos werden in einer Datenbank gesammelt und stehen über die Datensammelstelle im WSA Cuxhaven zur Verfügung. Zusätzlich ist diesem Bericht die Datenbank auf der CD 4 (Bild-Datenbank) beigefügt.
Eine erste Aufnahmefrequenz (IST-Zustand) wurde im Dezember 1999 vorgenommen. Neben den Fotos werden weitere Daten festgehalten, wie Aufnahmezeit, Standort, Blickrichtung, Wasserstand etc..
Die Beweissicherungsfotos sind u.a. Grundlage für die Schutzauflagen, wie sie in Abschnitt III (allgemein), und Abschnitt III.4 (speziell) des Planfeststellungsbeschlusses beschrieben werden. Den Aufbau der Beweissicherungsfoto-Berichte zeigt Abbildung IV.7-1.
Abb. IV.7-1: Beispielhafter Beweissicherungsfoto-Bericht der Fotodatenbank.