V.2.1 Topographie der Untersuchungsabschnitte UG1 bis UG7
Neben den Tidewasserständen ist die Topographie der zweite Basisparameter der Beweissicherung. Im Vergleich zu den Tidewasserständen ist ein Nachweis möglicher ausbaubedingter Veränderungen bei den topographischen Verhältnissen allerdings ungleich schwerer, da es sich bei der Unter- und Außenelbe um ein hochdynamisches morphologisches System handelt, in dem ständig und überall Erosion und Sedimentation mit entsprechendem Materialtransporten stattfinden.
Insgesamt wurden in der UVU zur Fahrrinnenanpassung keine gravierenden Veränderungen der morphologischen Verhältnisse im Bereich der Unter- und Außenelbe prognostiziert, was angesichts des Umfanges der baulichen Maßnahmen (nur bereichsweise Veränderungen der Fahrrinnenbreiten) und des vergleichsweise geringen Ausmaßes der vorhergesagten vertiefungsbedingten Änderungen der Tidedynamik auch nicht verwundert. Gleichwohl ist im Rahmen des Beweissicherungsprogramms eine Kontrolle der Topographie des Untersuchungsgebietes vorgesehen. Zentraler Untersuchungsinhalt ist die Entwicklung der flächenmäßigen Verteilung der topographischen Strukturelemente Vorland, Watt sowie Flach- und Tiefwasser.
Im Beweissicherungsprogramm wurde als Schwellenwert eine ausbaubedingte Veränderung der Flächenverteilung von Watt, Flach- und Tiefwasser um jeweils > 10 % im Untersuchungsgebiet festgelegt. Hinsichtlich der Vorlandbereiche (MThw-Linie bis Deichoberkante) wurde die Veränderungsschwelle auf >5 % festgelegt.
Die Daten zeigen nur ausgesprochen geringfügige Schwankungen der Verteilung der definierten Struktureinheiten. Ein klarer Entwicklungstrend ist nicht auszumachen. Trotz der hohen Morphodynamik des Systems Unter- und Außenelbe bleibt die generelle prozentuale Verteilung der topographischen Einheiten also offenbar ausgesprochen stabil. Daran hat augenscheinlich auch der jüngste Fahrrinnenausbau nichts geändert. Die Ergebnisse der Untersuchungen der topographischen Änderungen in den Untersuchungsabschnitten UG1 - UG7 (siehe Kapitel III.2) lassen keine signifikanten ausbaubedingten Änderungen erkennen.