IV.4 Vermessung von Sonderobjekten
Messung im Uferbereich bei St. Margarethen
Entsprechend einer Vereinbarung mit Schleswig-Holstein (Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung v. 17.02.99) wurde im März 1999 anstelle der im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen verdichteten Profilmessungen im St. Margarethener Deichvorland eine detaillierte Aufnahme des Parallelwerks mit einer Länge von 1,5 km unter folgenden Aspekten durchgeführt:
- IST-Aufnahme von Schäden am Bauwerk (Bereich, Lage, Höhe, Schadensart)
- Schilf / Bewuchsgrenze hinter dem Parallelwerk
- Höhe der Bauwerksfußes alle 50 m
- Höhe des angrenzenden Wattbereichs alle 50 m
Ab dem Bütteler Hafenpriel wurde die Vermessung zeitnah vom WSA Cuxhaven durchgeführt. Weiterhin wurden mit o. g. Vereinbarung teilweise auf die Neumessung von Altprofilen des WSA Hamburg verzichtet und stattdessen entsprechende Messungslinien vom ALR Husum im Bereich Scheelenkuhlen übernommen.
Eine erste Wiederholung dieser Vermessungen fand im September 2002 statt.
Messung im Ilmenaugebiet
Aufgrund einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem WSA Hamburg und einer Einwenderin wurde in der Gemarkung Stöckte bei Winsen im Frühjahr 1998 eine detaillierte Messung mit 5 Geländeprofilen auf dem betreffenden Ufergrundstück und im angrenzenden Ilmenaubereiches durchgeführt.
Messung im Segelhafen Elmshorn
Entsprechend einer Vereinbarung des WSA Hamburg mit dem Segler-Verein Elmshorn e.V. vom 29.10.99 wurde jeweils im Dezember 1999, Dezember 2000 und November 2001 eine Tiefenmessung mit Geländemodellierung für die zwei Hafenbecken und den angrenzenden Krückau-Bereich durchgeführt.