Uferunterhaltungs-GIS der Nebenflüsse der Unterelbe in Schleswig-Holstein
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig befand mit Urteil vom 05.09.2013, dass die WSV als Gewässereigentümerin Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung an schar liegenden Deichstrecken unterhalb der mittleren Tidehochwasserlinie (MThW-Linie) durchführen muss. Der Bund ist somit zur Schadensbehebung an den Bundeswasserstraßen Pinnau, Krückau und Stör verpflichtet, soweit ein ausreichendes Deckwerk unterhalb MThW herzustellen ist, um Uferabbrüche auch zur Deichsicherung zu verhindern.
Mit dem Uferunterhaltungs-Kataster des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe-Nordsee steht seit dem Jahr 2015 eine digitale Schadensaufnahme der schleswig-holsteinischen Nebenflüsse Krückau (km 0,4 bis km 10,3), Pinnau (km 0,7 bis km 17,5) und der Stör (km 4 bis km 45) zur Verfügung, das die Grundlage für die aktuelle und zukünftige Unterhaltung der Ufer bildet. Das GIS-Projekt dient als Datengrundlage für ein mit den Unterhaltungsverbänden und Landesbehörden S-H abgestimmten mittel- bis langfristigen Unterhaltungsplan zur Beurteilung und Behebung von Uferschäden unter Berücksichtigung möglicher Gefährdungspotenziale in Bezug auf die Deichsicherheit.
Die Schadensaufnahme vom Jahr 2015 umfasst fast die gesamten Flusslängen.
Das GIS-Schadenskataster der Ufer unterstützt sowohl die Schadenserfassung als auch die digitale Aufnahme und Dokumentation der laufenden Unterhaltungsarbeiten des Bundes an den o.g. Uferabschnitten. Es ersetzt aber nicht die Schadensidentifikation vor Ort im Hinblick auf aktuelle Maßnahmen an den Deckwerken und Ufern. Vermessungsprofile, Georeferenzierte Fotostandorte, die über Hyperlinks standortbezogen eingebunden und beim Maßstab 1:2.500 auswählbar sind, sind direkt auf Karten und Luftbildern recherchierbar und im GIS-Projekt zusammen mit weiteren Themen wie z.B. Peilplänen, Liegenschaftsgrenzen, Bauwerke, Kilometrierung etc. einheitlich hinterlegt und werden kontinuierlich aktualisiert.
Die Aktualisierung und Fortschreibung des Katasters erfolgt ca. 2x im Jahr. Die Inhalte sind aus diesem Grund nicht tagesaktuell.
Für die Schadensklassifizierung wurden vier Prioritätsklassen festgelegt. Bereits instand gesetzte Ufer nach Ist-Aufnahme werden ebenfalls dargestellt:
- Klasse I kurzfristiger Handlungsbedarf
- Klasse I-II - kurz bis mittelfristiger Handlungsbedarf
- Klasse II - mittelfristiger Handlungsbedarf
- Klasse III langfristig, unter Beobachtung
- Instand gesetzte Uferabschnitte
Uferunterhaltung Krückau |
Uferunterhaltung Pinnau |
Uferunterhaltung Stör |