Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3. Planänderungen und -ergänzungen

Am 30.10.1998 hat der TdV bei der Planfeststellungsbehörde einen Antrag auf Änderung der Planunterlagen gestellt. Es handelt sich hierbei um einige Veränderungen der technischen Planungen des Fahrrinnenausbaus gegenüber den Angaben in den Antragsunterlagen. Die Änderungen berücksichtigen insbesondere die Einwendungen und Stellungnahmen Betroffener.

Für die Bundesstrecke enthalten die Antragsunterlagen folgende Änderungen :

Klappstelle vor der Insel Hanskalbsand

Diese Klappstelle sollte der Verfüllung eines Kolkes vor der Westspitze der Insel dienen. Da der Kolk zwischenzeitlich bereits im Rahmen der Unterhaltung weitgehend verfüllt werden konnte, kann auf diese Klappstelle für Geschiebemergel des Ausbaues verzichtet werden. Das für diese Klappstelle vorgesehene Baggergut kann auf der ausreichend bemessenen Mergelklappstelle vor der Hetlinger Schanze untergebracht werden.

Spülfeld Pagensand

Mit Rücksicht auf schonenswerten Bewuchs ist das Spülfeld in 2 Teilflächen aufgegliedert worden. Ferner sind - auch aufgrund von Erfahrungen mit dem 1. Teilspülfeld im Rahmen der vorgezogenen Teilmaßnahmen - Änderungen in der bautechnischen Ausgestaltung vorgesehen.

Hafen Seestermühe

Die namentliche Bezeichnung des Hafens Seestermühe ist in die Plandarstellungen aufgenommen worden.

Fahrrinne vor der Störmündung

Die geplante Verbreiterung der Kurve vor der Störmündung soll nicht - wie ursprünglich vorgesehen - zur Kurvenaußenseite (schleswig-holsteinisches Ufer), sondern zur Kurveninnenseite ausgeführt werden. Diese Planänderung kommt der Erosionsfestigkeit des Prallhanges an der Kurvenaußenseite zugute und ermöglicht zugleich eine günstigere Führung des Schiffsverkehrs in der Kurve.

Ablagerungsfläche Hollerwettern/Scheelenkuhlen

Im Hinblick auf befürchtete Strömungsveränderungen mit nachteiligen Wirkungen auf den Betrieb des Kernkraftwerkes Brokdorf soll auf die Teilfläche Hollerwettern verzichtet und die Teilfläche Scheelenkuhlen erheblich verkleinert werden. Das auf diesen entfallenden Flächen ursprünglich vorgesehene Baggergut kann im Rahmen der Kapazität der übrigen Ablagerungsflächen dort mit untergebracht werden.

Baggergutverbringung auf Klappstellen

Zwischenzeitlich eingetretene natürliche morphologische Veränderungen machen es erforderlich, die Planung der Klappstellen zu aktualisieren. Die Lage der Klappstellen Strom-km 714 und km 741 muß verändert werden. Die vorgesehene Klappstelle km 737 ist nicht mehr nutzbar und entfällt; statt dessen soll die Klappstelle km 733 stärker beaufschlagt werden.

Baggergutverbringung/-verwendung

Soweit das beim Ausbau anfallende Baggergut nicht vorrangig für Strombauzwecke benötigt wird, kommt auch eine Abgabe von Baggergut an Dritte in Betracht.

Unterbringung des Baggergutes aus dem Bereich der Kompensationsmaßnahme

"Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch"

Im Hinblick auf naturschutzfachliche Bedenken gegen die ursprünglich geplante Klappgrube vor Schweinsand soll das Baggergut zur Herstellung der als Kompensationsmaßnahme vorgesehenen Flachwasserrinne nunmehr in eine Klappgrube vor dem Giesensand bei Strom-km 646 - 647 verbracht werden.