Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

I Zusammenfassung

I Zusammenfassung

In den Jahren 1997 bis 2000 wurde die Fahrrinne der Elbe den Containerschiffen der 4. Generation so angepasst, dass diese voll abgeladen den Hamburger Hafen mit Ausnutzung der Tide erreichen und von dort wieder nach See auslaufen können. Begleitend zu den Bauplanungen wurde im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) die Belastung für die Umwelt untersucht. Um festzustellen, ob die Prognosen der UVU auch in der beschriebenen Größe eintreffen, wurde von den Planfeststellungsbehörden ein Beweissicherungsprogramm angeordnet, welches im Vorwege des Beschlusses von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gemeinsam erarbeitet wurde. Teil der Anordnungen ist die Dokumentation der Beweissicherungsergebnisse, die bislang in Form umfangreicher Berichte (Textband mit einem Methoden- und Datenanhang sowie einer Kurzfassung) erfolgte.
Zwischen der Einvernehmensbehörde Niedersachsens und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle Nord- in Kiel wurde vereinbart, dass zur leichteren Bearbeitung ab 2006 die Beweissicherungsergebnisse nun auch in einer verkürzten Fassung vorgelegt werden sollte (Wasser und Schifffahrtsamt Hamburg, 2006). In der Tabelle I-1 sind die Ergebnisse der Beweissicherungsuntersuchungen, die in Kapitel III behandelt werden, zusammengefasst.

Tab. I-1: Zusammenfassung der Beweissicherungsuntersuchungen, die in der vorliegenden Kurzfassung beschrieben werden.

ParameterUntersuchungszeitraumBeurteilungen der Träger des Vorhabens (TdV)Erläuterung
Topografie:
Sockelstabilität und Schichtenuntersuchungen 1995 bis 2. Halbjahr 2006Keine Gefährdung des Sockels *)     Anmerkung siehe unter der Tabelle
Schwellenwerte der Verteilung Vorland, Watt, Flach- und Tiefwasser 1995 - 2006Die Schwellenwerte des PF-Beschlusses werden nicht überschritten 
Hydrologie:
Tidewasserstände und Sturmfluten 1900 - 2006Die Schwellenwerte der UVU-Prognose werden hinsichtlich der Niedrigwasserabsenkung am Pegel Cuxhaven und Zollenspieker geringfügig überschritten. Diese Überschreitungen werden jedoch als nicht ausbaubedingt eingestuft, da die Nachbarpegel keine Über­schreitungen zeigen.Eine Einigung mit der Einvernehmensbehörde in Niedersachsen auf einen Referenzzeitraum fand statt. Auswertungen entsprechend den Auflagen des Pf-Beschluss wurden durchgeführt.
Strömungen 1997 - 2006Keine nachweisbar ausbaubedingte WirkungEntwicklungen und Trends am Ort der Messerhebungen sind erkennbar; jedoch ist keine Kausalität zu den Baumaßnahmen der Fahrrinnenanpassung erkennbar
Salzgehalt / Leitfähigkeit 1997 - 2005Keine ausbaubedingte Wirkung erkennbar 
Terrestrische und aquatische Flora und Fauna:
Tiere (u. a. Makrozoobenthos)1998 - 2004Die Prognosen der UVU wurden in den meisten Fällen nicht erreicht  
Pflanzen1998 - 2004Keine über die Prognosen hinausgehenden ausbaubedingten Wirkungen in der Gesamtbilanz 
Gewässergüte:
Schwebstoffeinfluss der Verklappung auf das KKW Stade November 1999Keine nachweisbar ausbaubedingte Wirkung 
Wirkung der Ausbaubaggerei auf die Schwebstoffverteilung in der Umgebung von HäfenNovember 1999Keine nachweisbar ausbaubedingten negativen Wirkungen auf Häfen und Uferbereiche 
Wirkung der Ausbaubaggerei auf den Sauerstoff in der UmgebungNovember 1999Keine nachweisbar ausbaubedingte Wirkung  
Sauerstoff 1953 bzw. 1996 - 2006Keine nachweisbar ausbaubedingte VeränderungZur abschließenden Feststellung ausbaubedingter Wirkungen wäre eine detaillierte Analyse, die auch die interannuellen Variabilitäten berücksichtigt, über einen längeren, von anderen Maßnahmen unbeeinflussten Zeitraum erforderlich. Generell wird der Parameter im PF-Beschluss als nicht beweissicherungsfähig eingestuft.
Sonstige Parameter:
Laicherfolge in der Oste **)1994 - 2005Keine nachweisbar ausbaubedingte VeränderungEin Bezug der Entwicklung der Fangergebnisse zur Baumaßnahme ist nicht erkennbar. (Hauptbaumaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung von 3/99 - 12/99, vorgezogene Teilmaßnahmen 12/97 - 8/98).
Der Einbruch der Fangerlöse 97/98 korreliert zwar mit den vorgezogenen Teilmaßnahmen, jedoch ist eine Beziehung der Fangerlöse zu den Hauptbaggermaßnahmen in 1999 nicht zu erkennen, da diese bei einer Beeinflussung durch die Ausbaubaggerei erheblich geringer als im Vorjahr ausfallen müssten. Das Gegenteil war jedoch der Fall.

*) Die Daten weisen große Änderungen von Messung zu Messung auf, was auf die ständig ablaufenden natürlichen Materialumlagerungen an der zumeist sandigen Fahrrinnensohle und die regelmäßig stattfindenden Unterhaltungsbaggerungen hinweist. Es kommt daher z. T. zu deutlichen Überschreitungen der angeordneten Schwellenwerte im Vergleich der Aufnahmen untereinander, die vor diesem Hintergrund aber nicht fehlinterpretiert werden dürfen. Im Vergleich zur Ausbautopografie des hydrodynamisch-numerischen Modells der BAW - DH, welches der UVU-Untersuchung zugrunde lag und zur Topografie 2001 (1.Halbjahr) sind nur vereinzelt auftretende geringe Erosionen erkennbar. Ein Trend im Sinne einer Sockelerosion ist nicht gegeben.

**) Da mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Ausbaumaßnahme eine Kausalität zwischen Fangerlösen und Baumaßnahme immer unwahrscheinlicher wird, und da bislang eine solche - auch direkt im Anschluss an die Ausbauten - nicht zu erkennen gewesen ist, wurden die Untersuchungen 2005 eingestellt.

I.1 Zugriffsmöglichkeit auf die Daten und Ergebnisse der Beweissicherungsmessungen

Sämtliche Beweisicherungsparameter wurden bis dato (Dezember 2010) erhoben und bis mindestens Ende 2006 ausgewertet. Vielfach liegen die Auswertungen auf den beiliegenden DVD-1 sogar schon bis Ende 2010 vor. Über die Webseite www.portal-tideelbe.de ist ein direkter Zugriff auf die Daten der Beweissicherung möglich. Die Ergebnispräsentationen, wie sie auf der beiliegenden DVD-1 dokumentiert sind, können auch über das Internet abgerufen werden. Dazu ist die Adresse http://www.portal-tideelbe.de/Projekte/FRA1999/Beweissicherung/Ergebnispraesentation/index.html
aufzurufen. Den Stand der verfügbaren Daten zeigt aktuell die Liste der vorhandenen Daten im Datendownload. Auf diesen kann durch Eingabe von http://www.portaltideelbe.de/Funktionen/Liste_der_vorhandenen_Daten/index.php.html zugegriffen werden.

I.2 Fazit der Beweissicherungsergebnisse aus Sicht der Träger des Vorhabens

Nach dem derzeitigen Stand der Datenerhebung und Datenauswertung ist nicht erkennbar, dass die Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung die Prognosen der UVU erreichen oder gar übertreffen.
Weitergehende Kompensationsmaßnahmen, als die bislang planfestgestellten, sind somit aus Sicht der TdV nicht erforderlich. Die Nichterreichung des Kompensationszieles der Maßnahme „Aus­gleichs­rinne Hahnöfer Nebenelbe / Mühlenberger Loch“ wurde gemäß Ziffer 2.3, Satz 6 der Anordnung II den beiden PFB mit gemeldet. Diese haben keine weiteren Kompensationsmaßnahmen angeordnet.