Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

VII.1 Messprogramm

Das Messprogramm der Beweissicherungsuntersuchungen wurde in einigen Details in Abstimmung mit den Ländern modifiziert. Die Änderungen gibt die Tabelle VII.1-1 wieder.

Tab. VII.1-1: Änderungen des Mess- und Untersuchungsprogramms in Abstimmung mit den Ländern.

Themenbereich
(PF-Beschlussabschnitt)
Termin Wesentliche Ergebnisse und die sich daraus ableitende Modifikationen der Untersuchungen
Makrozoobenthos
(3.2.2.1a)
09.02.1999 Keine Modifikationen
Terrestrische Vermessung
(3.2.1.3a)
17.02.1999 In Bielenberg, Glückstadt Neuendeich und Hollerwettern werden verdichtete Profile aufgenommen. Im Eschschallen und zwischen Krückau und Pinnau wird auf die verdichtete Aufnahme verzichtet, statt dessen wird die Schilfkante vermessen. In der Lühekurve werden auf nds. Seite die Profilabstände modifiziert, es wird eine detaillierte Vermessung der Vegetationsgrenze vereinbart. Im Bereich Ruthenstrom und um den Pegel Krausand wird verdichtet vermessen. Auf eine verdichtete Vermessung im Bereich Böschrücken wird verzichtet.
Terrestrische Vermessung
(3.2.1.3a)
22.03.1999 Es werden zusätzliche Vermessungen des Parallelwerkes in Scheelenkuhlen (vor St. Margarethen) vorgenommen. Eine Verdichtung der Profile soll in Brunsbüttel erfolgen. Am Neufelderkoog wird auf eine Verdichtung verzichtet. Abbruchkanten werden 1 Jahr nach Bauende vermessen, danach alle 2 Jahre
Terrestrische Vermessung,
(3.2.1.3a)
Flora u. Fauna terrestrisch
(3.2.2.2)
03.06.1999 Es werden exemplarisch für die gefährdeten Biotope Transekte vermessen in Eschschallen, Heuckenlock, Ilmenaumündung und Overhaken zusammen mit einer Aufnahme der Biotope auf den Transekten. Die Sumpfsimsenstandorte werden an 4 Stellen in Kollmar vermessen.
Aquatische Fauna (Fische) 11.01.2000 Ergebnisse der Fischereigenossenschaft werden in den BS-Bericht aufgenommen
Peilkonzept, Sockelstabilität
(3.2.1.3 Schwellenwerte und 3.2.1.3b)
21.02.2000 Der TdV stellt eine Untersuchung auf der Basis von monatlichen Peilvergleichen vor, die zeigt, dass die Untersuchungsmethodik und Schwellenwertvorgaben im PF-Beschluss für Aussagen zur Sockelstabilität nicht ausreichend sind; und legt ein Alternativkonzept vor, dass von den Vertretern Schleswig-Holsteins und Hamburgs akzeptiert, jedoch vom Vertreter Niedersachsens nicht akzeptiert wird.
Aus diesem Grunde werden keine Modifikationen an den Untersuchungsmethoden und Untersuchungsgebieten vorgenommen.
Makrozoobenthos
(3.2.2.1a)
22.02.2000 Die Messungen sollen jeweils im Frühjahr 2001, 2002, 2003 und 2004 vorgenommen werden. In der Außenelbe werden künftig keine separaten Stechproben mehr genommen
Flora u. Fauna terrestrisch
(3.2.2.2)
09.10.2001 Die Auflagen im PF-Beschluss werden mit Hilfe der computergestützten Klassifizierung der Biotoptypen umgesetzt. Als IST-Zustand für die gefährdeten Biotope wird die Aufnahme 2000 festgesetzt.
Weitere Standorte des Schierlingswasserfenchels im Heuckenlock, im Bereich der Este-Mündung und in Overhaken werden vermessen.
Makrozoobenthos
(3.2.2.1a)
25.02.2002 In die Kartendarstellungen sollen die Nationalparkgrenzen mit aufgenommen werden.
Für die Beprobung der BAF Twielenfleth soll künftig eine neues Probenahmedesign verwendet werden unter Beibehaltung der jetzigen Probenanzahl.
BS-Berichte, BS-Gebiet, Sockelstabilität
(3.2.1.3 Schwellenwerte und 3.2.1.3b)
26.02.2002 Die jährlichen BS-Berichte sollen lediglich den Stand der BS sowie die im PF-Beschluss festgelegten Auswertungen enthalten.
Die Grenze des BS-Gebietes soll auch weiterhin dem des UVU-Gebietes entsprechen, auch bei Änderungen der Deichlinie (z.B. durch DASA, Zuschüttungen von Häfen etc.)
Eine Modifikation der Untersuchungsmethodik zur Sockelstabilität - wie vom TdV vorgeschlagen - soll nicht erfolgen.