Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Allgemeine Projektinformation

Blick auf den Hafen

Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

Damit der Hamburger Hafen auch künftig von weltweit verkehrenden Großcontainerschiffen angelaufen werden kann, war eine Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Größenentwicklung der Containerschiffe erforderlich. Dies geschah durch Baggerarbeiten in maßgeblichen Elbeabschnitten. Nur so konnte sichergestellt werden, dass der Hamburger Hafen seine bisher günstige Wettbewerbsposition behält und damit ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftskraft ganz Norddeutschlands bleibt. Der Startschuss zur Planung erfolgte im April 1990 mit dem Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg an das Bundesverkehrsministerium die Elbe so auszubauen, dass das "Bemessungsschiff" (Länge ca. 300 m, Breite ca. 32,2 m, Tiefgang 13,80 m) den Hamburger Hafen tideunabhängig erreichen und verlassen kann.

Träger des Vorhabens (TdV):
• Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Hamburg, für die Obere Tideelbe und für die Unter- und Außenelbe
• Amt für Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt Hamburg, für die Norder- und Süderelbe (s.g. Delegationsstrecke) im Hafengebiet

Wichtige Daten

Gesamtkosten
• Obere Tideelbe sowie Unter- und Außenelbe
• Hamburger Delegationsstrecke

rd. 230 Mio. DM
rd. 26 Mio. DM
Summe: rd. 256 Mio. DM
Gebiet der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
(UVU) und Untersuchungsgebiet für den
Landschaftspflegerischen Begleitplan ( LBP )
über 1.000 km²
Einwendungen 650
Einzelargumente 1500
Planfeststellungsbeschluss 22.02.1999, 458 Seiten
Kompensation des Eingriffs nach
UVU u. LBP: terrestrische Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen
rd. 1.467 ha Grunderwerb
innerhalb 2 J. 5 Mon.
Baggermassen
(ohne aquatischen Ausgleich u. Ersatz)
rd. 20 Mio. m³

Beweissicherung

Bestandteil des Ausbauverfahrens war u.a. die UVU von 1993 bis Sommer 1997. Beide TdV's legten ein Beweissicherungskonzept vor, dass den Anregungen und Vorschlägen der beteiligten Behörden weitgehend Rechnung trug. Für die Unter- und Außenelbe sowie die Obere Tideelbe erfolgte der Planfeststellungsbeschluss am 22.02.1999 durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel als Planfeststellungsbehörde. Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen sind insgesamt 23 Fachgutachten, die vom Schutzgut Boden bis hin zu Umweltnutzungen reichen. Die Beweissicherung legt ihren Schwerpunkt auf solche Parameter, die am Beginn einer Wirkungskette stehen und möglichst direkten Bezug zu den unmittelbaren Eingriffsfolgen aufweisen (Primärparameter). In diesem Sinne sind Primärparameter wie z.B. Wasserstände und Topographie die Grundlage der Beweissicherung, die auch zur Beurteilung anderer Bereiche (Sekundärparameter) wie zur quantitativen und qualitativen Veränderung von Lebensräumen herangezogen werden können.

Topographie

Generell sollen die Uferbereiche der Elbe im Gebiet der UVU durch geeignete Methoden höhenmäßig erfasst werden. Für das Außenelbe - Wattenmeer ist eine Flächenbilanz angeordnet, primär um etwaige vorhabensbedingte Auswirkungen auf diese europäischen Vogelschutzgebiete zu prüfen.

Hier setzt die vorliegende Dokumentation ein. Klassisch terrestrische Messmethoden konnten für das rd. 430 km² große Wattgebiet nicht in Betracht gezogen werden. Gewählt wurde deshalb die Fernerkundung, also eine flugzeug- und computergestützte Lage- und Höhenaufnahme. Zur Vermeidung von Passpunkten im Watt, zur Gewähr einer sehr hohen Wattoberflächenpunktdichte mit einer Höhengenauigkeit kleiner 15 cm wurde erstmals die Laserscannermessung für dieses Gebiet ausgewählt und eingesetzt.
Realisation: HANSA LUFTBILD GmbH