V Stand der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen und Stand der Erfolgskontrollen
V Stand der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen und Stand der Erfolgskontrollen
Mit dem PF-Beschluß wurden zur Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem LBP (BfG, 1997) planfestgestellt. Es handelte sich um die Maßnahmengebiete
- Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch,
- Hetlingen-Giesensand,
- Spülfeld Pagensand,
- Belumer Außendeich und
- Stör-Mündungsbereich.
In den Gebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich konnten nicht alle vorgesehenen Kompensationsflächen auf freiwilliger Basis erworben werden, sodass sich der Beschluss mit entsprechenden Auflagen nur auf die erworbenen Teilflächen bezieht. Aufgrund dieser Tatsache wurden die TdV aufgefordert, in den ursprünglichen Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Störmündungsbereich weiteren Grunderwerb zu tätigen. Ist ein Grunderwerb in den genannten Bereichen nicht möglich, sollten in den von den Ländern genannten Suchräumen entsprechende Maßnahmen zur vollständigen Kompensation durchgeführt werden. So kamen weitere Maßnahmengebiete hinzu. Die zusätzlichen Gebiete
- Hullen,
- Allwördener Außendeich,
- Stör-Hodorf, Haseldorf / Wedeler Marsch und
- Vaaler Moor
werden in einem Ergänzungs-LBP (BfG, 2000) detailliert beschrieben. Für die niedersächsischen Maßnahmengebiete Hullen und Allwördener Außendeich erfolgte der ergänzende PF-Beschluss am 24.08.2005 und für die schleswig-holsteinischen Gebiete Stör-Hodorf, Haseldorf / Wedeler Marsch und Vaaler Moor am 31.07.2006.
V.1 Kompensationsmaßnahmen
Auf der niedersächsischen Seite wurden 664,54 ha und auf der schleswig-holsteinischen Seite 719,32 ha für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben. Insgesamt also 1.383,86 ha, zzgl. 68 ha, die der der aquatischen Maßnahme (Baggerung) Hahnöfer Nebenelbe / Mühlenberger Loch zugeordnet wurde.
Der Stand der Umsetzung der Einzelmaßnahmen ist in Tabelle V.1‑1 angegeben. Die Lage der Kompensationsflächen ist der Abbildung V.1‑1 zu entnehmen.
Tab. V.1-1: Übersicht zum Stand der Kompensationsmaßnahmen
1. Grunderwerb 1998 bis Ende 2000 | 2. Maßnahmen gemäß LBP | |||||
Von 2000 bis 2005 | 2005 bis 2008 | |||||
Land | Gebiete | PFB 1999 ( ha ) |
IST ( ha ) |
Extensivierung u. natürliche Sukzession; Jagdeinschränkung | LAP | Umsetzung des LAP |
S-H | Hetlingen-Giesensand | 168,10 | 157,59 | 100 % | 100 % | 100 % |
S-H | Spülfeld Pagensand | 27,50 | 30,50 | 100 % | entfällt | entfällt |
S-H | Stör - Mündungsbereich | 314,00 | 55,20 | 100 % | 70 % | 0 % |
S-H | Haseldorfer / Wedeler Marsch |
- - - | 221,15 | 100 % | 100 % | 100 % |
S-H | Stör - Mittelabschnitt | - - - | 11,51 | 100 % | 70 % | 0 % |
S-H | Vaaler Moor | - - - | 243,37 | 100 % | 100 % | 100 % |
Summe S-H | 509,60 | 719,32 | ||||
Nds | Belumer Außendeich | 650,00 | 184,20 | 100 % | 100 % | 100 % |
Nds | Hullen + Hörner Außendeich |
- - - | 276,04 | 100 % | 100 % | 100 % |
Nds | Allwördener Außendeich | - - - | 204,30 | 100 % | 100 % | 100 % |
Summe Nds | 650,00 | 664,54 | ||||
Gesamtfläche Umsetzung (%) ohne Flächenbezug: |
1.159,60 | 1.383,86 | 100 % | 92,5 % | 75 % | |
Nds. + HH |
Aquatische Maßnahme | 68,00 | 68,00 | Rinnenbaggerung ist in 2003 erfolgt | entfällt | entfällt |
Hahnöfer NE + ML * | ||||||
Gesamt | 1.227,60 | 1.451,86 |
Stand 07/2011
* = Hahnöfer Nebenelbe und Mühlenberger Loch
Die Umstellung der Kompensationsflächen auf natürliche Sukzession bzw. auf extensive Weidewirtschaft gemäß LBP ist seit Ende 2004 erreicht. Die Aufstellung der LAP im Monitoring ist zu 92,5 % erfolgt. Die sich hieraus ergebenden Landschaftspflegemaßnahmen (Erd- und Landschaftsbau) konnten bis Ende Juli 2008 durchgeführt werden.
Für 2012 / 2013 wird erwartet, dass auch die zwei restlichen Landschaftspflegemaßnahmen an der Stör erfolgreich nach LBP und LAP abgeschlossen werden können. Weil die zwei Maßnahmengebiete zu den ausgewiesenen Hochwasserschutzgebieten der Stör gehören, bestand bislang eine Stauraumrestriktion in Bezug auf die nach LBP und LAP-Entwurf geplanten Boden-veränderungen, die der naturschutzfachlichen Verbesserung des Wasserhaushaltsregimes (Vernässungsmaßnahmen) dienen. Bisherige Alternative war ein Abtransport von Überschussboden über den Hauptdeich und durch Dorflagen zu einer geeigneten Deponiestelle. Derartige Maßnahmen mit Schwerlastverkehr führen zu Beeinträchtigungen aus Sicht der Deichunterhaltung und der betroffenen Kommunen sowie zu einem komplizierten ordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren mit wager Erfolgsaussicht.
Sollte mit restlichen Planungsarbeiten bzw. mit der Umsetzung bis Oktober 2012 nicht begonnen werden können, so wird der TdV die Planfeststellungsbehörde anschließend über die Undurchführbarkeit der Kompensationsmaßnahmen unterrichten.
Die Flächenverwaltung in S-H erfolgt durch den TdV. Geplant ist, das Grundeigentum mit dem Kompensationsflächenmanagement ab 2013 einem geeigneten Dritten zu übertragen. Die naturschutzfachliche Überwachung und Pflege nach LBP und LAP soll dabei bis 2024 (25 Jahre seit Planfeststellungsbeschluss) gewährleistet bleiben. Die parallele Grundsatzverpflichtung des TdV aus den Anordnungen des PF-Beschusses endet 2024.
In Nds musste der TdV im April 2001 die Kompensationsflächen an die Bundesvermögens-verwaltung (heute BImA) übertragen. 2005 erfolgte die Gründung der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben). 2006 wurden die Kompensationsflächen in das Nationale Naturerbe (NNE) aufgenommen. 2007 wurde die DBU-Naturerbe GmbH als gemeinnützige Tochter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gegründet. Ende 2008 schließt die DBU-Naturerbe GmbH einen Dienstleistungsvertrag über fünf Jahre mit der Sparte Bundesforst der BImA ab. 2009 erfolgte die Eigentumsübertragung von der BImA an die DBU-Naturerbe GmbH. Die Bundesforst übernahm damit in den niedersächsischen Kompensationsgebieten für die DBU-Naturerbe GmbH die Aufsicht über die Grünlandbewirtschaftung (nicht Kompensationsflächenmanagement).
Unter http://www.portal-tideelbe.de sind im Internet der LBP, die LBP-Ergänzung, die LAPs für die Maßnahmengebiete, das Untersuchungskonzept für Erfolgskontrollen von Kompensations-maßnahmen sowie die Gutachterberichte zur Erfolgskontrolle downloadfähig dokumentiert und nachzulesen.
Die Einstellung des Grünlandtagebuches für S-H und Nds ist zu Ende Oktober 2012 vorgesehen. Das Schachblumenmonitoring in Hetlingen-Giesensand wird von der BfG noch bis 2014 fortgeführt. Das hydrologische Monitoring im Vaaler Moor wurde um ein Jahr verlängert und in 2010 beendet. Ortsnahe Grundwassermessstellen wurden dem Wasser- und Bodenverband und der Gemeinde Vaalermoor zur weiteren Nutzung überlassen.
Eine Übersicht über die Maßnahmengebiete im terrestrischen Bereich ist auf der DVD-1 in den Ergebnispräsentationen vorhanden. Darüber hinaus enthält der Statusbericht (A_E_Statusbericht.pdf) zu Ausgleich und Ersatz von 2008, auf der DVD-1 im Ordner \materialien\LBP_und_Erfolgskontrollen\ , weitergehende Informationen. Die beabsichtigte Fortführung des Statusberichtes 2008 zu Ausgleich und Ersatz wird sich aus verschiedenen Gründen verzögern. Die zusätzlichen und letzten Ergebnisse aus den niedersächsischen Kompensationsgebieten werden erst im Herbst 2012 erwartet und dann in dem Abschlussbericht für 2013 aufgenommen werden. So lagen die Ergebnisse der letzten Erfolgskontrollen aus S-H erst Ende 2009 vor und zu den Kompensationsmaßnahmen an der Stör stellte sich in den letzten Jahren kein neuer Sachstand ein.
Abb. V.1-1: Kompensationsgebiete zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt
V.2 Erfolgskontrollen
Gemäß den Anordnungen des PF-Beschlusses (II.3.2.4) sind Erfolgskontrollen in den Maßnahmengebieten hinsichtlich der im LBP genannten Zielsetzungen durchzuführen, ohne jedoch die Untersuchungsparameter weiter zu spezifizieren und ohne konkrete Vorgabe eines Zeitpunktes, ab wann mit den Untersuchungen zu beginnen ist. Im November 2004 wurde von der BfG die Endversion des Konzeptes für Erfolgskontrollen erarbeitet. Es enthält vergetationskundliche und avifaunistische Untersuchungen. Das Untersuchungskonzept wurde mit den Einvernehmensbehörden der Länder beraten und im Oktober 2004 einvernehmlich zur Umsetzung beschlossen. Es folgte die Ausschreibung und Vergabe der Erfolgskontrollen an Gutachterbüros. Die Beauftragung im März 2005 mit zwei vegetationskundlichen und drei avifaunistischen Untersuchungsjahren mit jeweils abschließenden Gesamtberichten endete im 3. Quartal 2009.
Aufgrund der vorgenommenen, sichtbaren Veränderungen des Wasserhaushaltes auf den niedersächsischen Deichvorländern zugunsten des Naturschutzes, lässt der TdV in 2012 auf diesen Flächen noch eine zusätzliche vergetationskundliche und avifaunistische Untersuchung und Kartierung durchführen. Analog zum Statusbericht von 2008, wird dann ein Abschlussbericht zu den Erfolgskontrollen im 1. Halbjahr 2013 vom TdV in Zusammenarbeit mit der BfG erstellt werden.
V.2.1 Aquatische Ausgleichsmaßnahme
Ziel der aquatischen Kompensationsmaßnahme Hahnöfer NE / Mühlenberger Loch war eine dauerhafte Sicherung einer Flachwasserzone. Die bisherigen Erfolgskontrollen zeigen eine zunehmende Verlandung des Maßnahmengebietes Mühlenberger Loch. Die Verlandungen der Ausgleichsrinne im Mühlenberger Loch können auf viele Einzelheiten zurückgeführt werden. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Differenz der hydraulischen Leistungsfähigkeit zwischen Hauptelbe und NE problematisch ist, denn die Hahnöfer NE weist einen deutlich längeren Fließweg auf, als die Hauptelbe. Dabei wird die Wasserspiegellagendifferenz der NE bei Flut durch die Hauptelbe von Oberstrom ausgeglichen. Die Befüllung des Systems Hahnöfer NE / Mühlenberger Loch erfolgt zum einen durch die westliche Mündung der Hahnöfer NE. Zum anderen wird sie durch den einlaufenden Flutstrom im Este-Fahrwasser befüllt. Außerdem findet ein Einlaufen des Flutstroms durch die östliche Mündung der Ausgleichsrinne in die Elbe statt, hierbei entstehen die Problembereiche, in denen die oben genannten Verlandungen auftreten, da es hier zur Minderung der Strömungsgeschwindigkeiten kommt. Weiterhin wird die Ausgleichsrinne im Mühlenberger Loch zum Teil quer überströmt, sobald der Wasserstand ein Niveau über den Wattflächen erreicht hat.
Die Strömungsgeschwindigkeiten in der Ausgleichsrinne reichen nicht aus um eine stabile Ausgleichsrinne zu erhalten, sowie die durch die verschiedenen Einflüsse auftretenden Verlandungen des Mühlenberger Loches zu kompensieren.
Die Nichterreichung des Kompensationszieles wurde gem. Ziffer 2.3, Satz 6 der Anordnung II den beiden Planfeststellungsbehörden mit Schreiben vom 07.09.2006 gemeldet. Darin heißt es:
„Kompensationsgebiet Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch
Die Erfolgskontrolle hat ergeben, dass die beabsichtigten Kompensations- und Entwicklungsziele im Kompensationsgebiet Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, die in der Schaffung und Sicherung von Flachwassergebieten liegen, nicht mehr gegeben sind (s. beigefügten Auszug aus dem Beweissicherungsbericht 2005).
Eine einmalige Vertiefung mit erforderlicher anschließender Unterhaltung der Rinne wäre eine Beeinträchtigung, die die Kompensations- und Entwicklungsziele gemäß LBP nicht rechtfertigen würde.
Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.02.1999 ist gemäß Ziffer 2.3 (Satz 6) der Anordnungen (II) die Planfeststellungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, wenn die Erfolgskontrolle ergibt, dass die unterhaltungsbedingten Beeinträchtigungen die Kompensations- und Entwicklungsziele gemäß LBP nicht rechtfertigen, was hiermit geschieht.“
Nach den Ergebnissen der BS konnte das ursprüngliche Kompensationsziel für die Kompensationsmaßnahme „Ausgleichsrinne Hahnöfer NE / Mühlenberger Loch“ nicht erreicht werden. Dies wurde den PFB sowohl von den TdV als auch von der Einvernehmensbehörde Niedersachsens mitgeteilt. Unabhängig von der bislang fehlenden Entscheidung der PFB zur weiteren Vorgehensweise finden Fachgespräche zwischen den TdV und den Einvernehmensbehörden zur Modifikation der aquatischen Ausgleichsmaßnahme statt.
V.2.1.1 Chronologie der Untersuchungen zur Kompensationsma ßnahme
Die Hahnöfer Nebenelbe ist seit den siebziger Jahren im östlichen Teil ebenso wie das gesamte Mühlenberger Loch sehr stark von Verlandungen betroffen. Um einen besseren Durchfluss der Hahnöfer Nebenelbe zu gewährleisten, wurde gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.02.1999 als Kompensationsmaßnahme eine ca. 7 Kilometer lange Ausgleichsrinne vom Hafen Hahnöfersand bis westlich des damaligen Neßleitdammes hergestellt. Die Rinne hatte eine durchschnittliche Breite von 125 m und eine Solltiefe von 2,30m unter KN. Zur Herstellung der Rinne wurden 1,3 Mio. m³ Sediment gebaggert. Mit der Maßnahme sollte eine Minimierung der Verlandung und eine Stabilisierung der Flachwasserzonen (0-2 m unter KN) in Teilbereichen der östlichen Hahnöfer Nebenelbe und im Mühlenberger Loch erreicht, gesichert und entwickelt werden. Die Baumaßnahme der Rinnenbaggerung wurde im Juni 2003 abgeschlossen. Im Rahmen der Erfolgskontrollen wurde 2006 festgestellt, dass das Kompensationsziel nicht erreicht werden würde. Die Nichterreichung wurde den beiden Planfeststellungsbehörden mitgeteilt (siehe Abschnitt V.2.1). Der sich daran anschließende Diskussionsprozess hat bis dato das Ziel, durch geänderte und modifizierte Streckenführungen der Rinne, bzw durch alternative Lösungen das Kompensationsziel zu erreichen. In Tabelle V.2.1.1-1 werden die Inhalte dieses Prozesses beschrieben.
Tab. V.2.1.1-1: Chronologie des Abstimmungsprozesses zur Kompensationsmaßnahme „Ausgleichsrinne Hahnöfer Nebenelbe / Mühlenberger Loch“
Datum | Inhalt |
Juni 2007 | Vor dem Hintergrund der Meldung an die PFB und den im BS-Bericht 2005 veröffentlichten Ergebnissen der Erfolgskontrollen, wurde ein Untersuchungsprogramm zwischen den TdV zum weiteren Vorgehen abgestimmt. |
08.10.2007 | Präsentation der Ergebnisse aus der Voruntersuchung (sieben verschiedene Varianten) in Anwesenheit der Ländervertreter bei der HPA, BAW-DH Empfehlung: Ein-Rinnen-System für den Bereich Hahnöfer NE und Mühlenberger Loch; d.h. Zusammenlagen von Estefahrwasser und A+E Rinne. Die anschließenden Stellungnahmen der Länder schlossen diese Möglichkeit jedoch aus. |
05.02.2008 | Besprechung bei der HPA – weiteres Vorgehen? Trotz einer ungünstigen Bewertung durch die BAW schlossen die Länder eine Wiederherstellung der Rinne nicht aus. Ebenso wurde erbeten, die Variante Durchstich Neßsand/ Hanskalbsand aus naturschutzfachlicher und wasserbaulicher Sicht genauer zu prüfen. |
27.02.2008 | BAW Vermerk: „Wirkung eines Durchstichs Neßsand“ (Wirkung nur in „homöopathischen Dosen“) |
24.04.2008 | Gutachten von KIFL - Durchstich bringt keine wesentlichen Vorteile aus ökologischer Sicht und ist aus naturschutzfachlicher Sicht ein Eingriff, der auch wieder ausgeglichen werden müsste. Somit wird die Variante Durchstich wieder verworfen. |
01.04.2009 | Projektstart der Hauptuntersuchung bei der BAW-DH |
11.11.2009 | Präsentation der Ergebnisse in Anwesenheit der Ländervertreter bei der HPA; die wichtigsten Ergebnisse aus der Voruntersuchung, den Analysen und der Modelluntersuchung [BAW-DH, BerichtA39550210099]: Alle Varianten aus der Voruntersuchung zeigen maximal nur eine sehr geringe positive Wirkung bezüglich der Strömungssituation in der A+E Rinne. Dominant bleiben hohe Stauwasserdauern und damit eine Begünstigung der Sedimentation von suspendiertem Material in der Wassersäule, was langfristig ohne Unterhaltungsmaßnahmen zu einer fortgesetzten Verlandung des Gebiets führen wird. Drei der untersuchten Varianten bestanden aus Ein-Rinnen-Systemen im Gegensatz zu dem heute herrschenden Zwei-Rinnen-System aus Este-Fahrwasser und A+E-Rinne. In zwei dieser Varianten wird die Strömung in der A+E-Rinne ohne große Umlenkung geführt: diese Varianten können aus wasserbaulicher Sicht empfohlen werden, da die oben erwähnten Verlandungstendenzen verzögert werden. Die Analyse der gemessenen Strömungsgeschwindigkeiten zeigt, dass vom Sept.2003 bis zum Okt.2005 die maximale Flutstromgeschwindigkeit in der östlichen A+E-Rinne um 10 cm/s oder etwa 12 % abgenommen hat. Die häufigsten Strömungsgeschwindigkeiten liegen im Intervall zwischen ±25 cm/s. Die Ebbestromgeschwindigkeit bleibt innerhalb einer kleinen Schwankungsbreite unverändert, sowie auch die Strömungen in der restlichen Hahnöfer NE. Eine Analyse der Peildaten zeigt, dass die östliche A+E-Rinne zwei bis drei Jahre nach ihrer Fertigstellung um mehr als 2 m aufsedimentiert ist und damit bei annähernd Niedrigwasser kaum noch durchströmt werden kann. Aus der Modelluntersuchung lässt sich ableiten, dass das Grundmuster der Schwebstoffdynamik in der Hahnöfer NE und im Mühlenberger Loch unabhängig ist von der umgelagerten Menge bei Neßsand. Es wird durch die Umlagerung jedoch verstärkt und die Depositionsrate in der östlichen A+E-Rinne liegt um bis zu 3 % höher, wenn 3035 m³ Trockensubstanz pro Tide umgelagert wird (maximale realistische Umlagerung). Die geplante Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe bewirkt eine ca. 20 prozentige Reduktion der Depositionsrate in der A+E-Rinne. Dieses wurde für den Sollzustand der A+E-Rinne (Sollsohle bei -3,9mNN) in der Modelluntersuchung berechnet. Überschlägig und mit allen erwähnten Unsicherheiten und unter allen Annahmen kann aufgrund der Modelluntersuchung von einer Wiederverlandung der Rinne in ca. 2-3 Jahren nach einer erneuten Wiederherstellung ausgegangen werden. Singuläre Ereignisse wie beispielsweise Sturmfluten, Kantenfluten oder hohe Oberwasserzuflüsse sind dabei in ihrer Wirkung nicht berücksichtigt worden. Der in der Modelluntersuchung errechnete residuelle advektive Schwebstofftransport zeigt deutlich eine Konvergenzzone der Transporte in etwa entlang des nördlichen Este-Fahrwassers. Ein weiterer Transportweg zeigt in Richtung des Mühlenberger Loches unterhalb der DASA Erweiterung. Ohne Eingriffe wird der bestehende Sedimentationsprozess in der Hahnöfer NE mit dem Mühlenberger Loch zu einer langfristigen Verlandung des Mühlenberger Lochs führen. Dieses wird die heutige Durchströmbarkeit der Hahnöfer NE reduzieren und einen sich selbst verstärkenden Prozess der Rückbildung der NE initiieren. Ebenfalls wird dann für das Este-Fahrwasser eine intensivere Unterhaltung erforderlich werden. |
28.04.2010 | Präsentation von Fa. Bioconsult „Gewässerökologische Perspektiven von Kompensationsmaßnahmen im Mühlenberger Loch; Arbeitspaket 1 –Zwischenergebnisse“ bei der HPA |
25.08.2010 |
Verteilung des Berichtes von Fa. BioConsult „Gewässerökologische Perspektiven von Kompensationsmaßnahmen im Mühlenberger Loch, Arbeitspaket 1: erfüllt die Ausgleichsrinne die Kompensationserfordernisse?“
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17.02.2011 | Präsentation von Arbeitspaket 2: Analyse und Bewertung der naturschutzfachlichen Bedeutung des Mühlenberger Lochs und seiner Teillebensräume durch Da. Bioconsult. Verabredung über einen Feldversuch „Wiederherstellung der Ausgleichsrinne“ mit begleitendem Fischmonitoring. |
11/ 2011 - 03/ 2012 | Durchführung der Baggerungen zum Feldversuch „Wiederherstellung der Ausgleichsrinne“. |