1. Aufgabenstellung und Zielsetzung
Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) verbindet auf einer Länge von knapp 100 Kilometern die Nordsee bei Brunsbüttel mit der Ostsee bei Kiel. Die international als Kiel-Canal bezeichnete Wasserstraße wurde 1895 dem Schifffahrtverkehr übergeben.
Im Zuge von Anpassungen an Anforderungen aus der Marineschifffahrt erfolgte bereits 1914 eine erste Kanalverbreiterung. Der Kanalwasserspiegel wurde dabei von 67,50 auf 102,50 Meter verbreitert. Die nautisch wichtige Sohlbreite wurde von 29 Meter auf 44 Meter erweitert (vgl. Abbildung 1 ).
Um Schiffsbegegnungen zu ermöglichen, wurden in Abständen Kanalaufweitungen als Weichen geschaffen.
Während im Zuge der zweiten Kanalverbreiterung die NOK-Weststrecke (KKm 0 bei Brunsbüttel – Kkm 79,9 bei Königsförde) zwischen 1965 und 2000 sukzessive auf eine Sohlbreite von 90 Metern verbreitert wurde, besteht im Bereich der NOK- Oststrecke (Kkm 79,9 bis 98 bei Kiel) unverändert der Ausbauquerschnitt von 1914.
Durch die sich deutlich veränderten Schiffsgrößen (vgl. Abbildung 2 , obere Kurve), die damit verbundenen natürlichen Begrenzungen des verfügbaren Kanalwassers und der durch das Gutachten zur Entwicklung der Flottenstruktur auf dem NOK (PLANCO, 2004) prognostizierten weiteren Zunahme des Schiffsverkehrs wird eine Anpassung der NOK-Oststrecke an die Verkehrsentwicklung erforderlich (vgl. Planunterlage 1-1 Kapitel 2.3 ). Die laufende Dokumentation über die Entwicklung der NOK-Verkehrszahlen bestätigt dies (vgl. Abbildung 1 ).
Der 1. Planfeststellungsabschnitt für das Vorhaben Ausbau der NOK-Oststrecke zwischen den Weichen Groß-Nordsee und Schwartenbek (Kkm 79,9 bis 92,1) wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 04.12.2013 (Az.: 3100P-143.3/52) planfestgestellt.
Der 2. Planfeststellungsabschnitt umfasst die Erweiterung der Kanalsohle auf einheitlich 75 m zwischen den Kurven Schwartenbek und Projensdorf von Kanal-Km 93,2 bis Kanal-Km 94,2. Im Zuge der Kanalverbreiterung ist der Ersatzneubau der 1. Hochbrücke Levensau (Hb Lev 1) bei km 93,48 vorgesehen. Der 2. Planfeststellungsabschnitt ist Gegenstand der hier vorliegenden UVS.
Nach derzeitigem Planungsstand wird davon ausgegangen, dass die Gesamtbauzeit für den Ersatzneubau der HB Lev 1 ca. 46 Monate betragen wird. Die Arbeiten zur Kanalverbreiterung erfolgen nach Fertigstellung des Ersatzneubaus in einem Zeitraum von ca. 24 Monaten (vgl. Planunterlage 1-1 bis 1-2 ).
Verkehrswasserbauliches Ziel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist deshalb, für die Kanalschifffahrt im Gesamtbereich der NOK-Oststrecke uneingeschränkten Begegnungsverkehr bis zur Begegnungsziffer 8 (vgl. Planunterlage 1-1 , Kapitel 2.3 , Abbildung 7 ) zu ermöglichen und somit die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des NOK als internationale Wasserstraße zu sichern.
Die geplante Verbreiterung des NOK geschieht durch eine Kanalaufweitung im Bereich der Kurveninnenradien zwischen den Weichen auf eine Sohlbreite von 75 Meter (vgl. Abbildung 3 ).
Die Verbreiterung des NOK zwischen der Weiche Königsförde und der Weiche Schwartenbek (Kkm 79,9 bis 92,1) wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 04.12.2013 (Az.: 3100P-143.3/52) planfestgestellt (vgl. Abbildung 3 , rot).
Gegenstand des jetzigen Verfahrens ist die Verbreiterung des NOK zwischen Kkm 93,2 und 94,2 und der Ersatzneubau der kombinierten Straßen- und Eisenbahnhochbrücke Levensau (HB Lev 1) bei Kkm 93,48 (vgl. Abbildung 3 , grün).
Die HB Lev 1 stammt aus der Kanalbauzeit 1894 und ist die älteste Brücke über dem NOK. Durch die Bauwerksgeometrie wird die in voller Höhe nutzbare Kanalwasserspiegelbreite deutlich eingeschränkt (vgl. Abbildung 4 ). Darüber hinaus verfügt das bestehende Tragwerk nicht über die den heutigen Sicherheitsanforderungen genügenden Tragreserven gegenüber Einwirkungen aus Schiffsstoß.
Der Bereich umfasst die engste Stelle im Gesamtverlauf des NOK. Die Brückengeometrie verstärkt die Enge. Der Bereich wird als nautisch sensibel eingestuft. Schiffsbegegnungen werden hier grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Abbildung 5 ).
Zur Erreichung der verkehrlichen Ziele und zur Anpassung des bestehenden Kreuzungbauwerkes an die heutigen technischen Anforderungen soll der NOK im Bereich Kkm 93,2 – 94,2 verbreitert und die HB Lev 1 durch einen Neubau ersetzt werden.
Zur Erlangung des Baurechts wird ein Planfeststellungsverfahren gemäß WaStrG §§ 14 ff. durchgeführt.
Die hier vorliegende Allgemein verständliche Zusammenfassung ist Teil der Planfeststellungsunterlagen und wurde von der Arbeitsgemeinschaft Trüper Gondesen Partner, Planungsgruppe Umwelt sowie dem Büro leguan (Arge TGP / PU / LEGUAN) im Auftrag der WSV erstellt.